leichte Bedienbarkeit von Kassen
Ein großer deutscher Einzelhandelsverband will auf enge Zusammenarbeit mit einem Versicherer und einem Verein für geringfügig Beschäftigte setzen. Der Verein und der Versicherer kooperieren bereits und haben sich das Ziel erarbeitet, Minijobbern und Teilzeitkräften einen durchdachten und geordneten Zugang für staatlich geförderte Alters-Zusatzversorgungen zu ermöglichen. Dies soll durch ein normiertes Versorgungskonzept in Verbindung mit den Versicherungsprodukten des Versicherers ermöglicht werden. Dadurch steht eine Zusatzrente zur Verfügung, wovon der Minijobber ebenso profitieren soll wie der Arbeitgeber auch. Die Chance auf eine ausreichende Rente soll mit der Zusammenarbeit der drei Institutionen zur Struktur einer verbesserten Altersvorsorge beitragen, die für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (also Minijobber und Teilzeitkräfte) im Einzelhandel zum Tragen kommt. Teilzeitmitarbeiter kommen bislang über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus bisher nur sehr geringe Versorgungsaussichten. Und sie wissen oft nicht, wie diese Situation verbessert werden kann. Dabei können auch Minijobber hohe staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen, nutzen dies aber zu selten. Zwar sind sogenannte 400-Euro-Jobs und Teilzeitanstellungen bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern gleichermaßen beliebt. Aber diese Beschäftigungsform lässt nicht immer die Möglichkeit zu, ausreichend für die Rente vorzusorgen. Aber wie gesagt: durch das entwickelte Konzept soll dies geändert werden. Dann ist es aus Sicht von Arbeitnehmern auch wieder attraktiv, in Teilzeit zu arbeiten. Denn die Aussicht auf eine ausreichende Rente ist ein wesentlicher Faktor für die Entscheidung, in welchem Zeit- und Einkommensumfang gearbeitet wird. Besonders der Einzelhandel hat sich eine gute Existenz durch Mitarbeiter in Minijobs aufgebaut. Denn hier fallen weniger Lohnnebenkosten an, die dann für mehr Personal, ebenfalls als Minijobber, investiert werden können. So gesehen ist eine Beschäftigung in Teilzeit auch so zu betrachten, dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Gerade in kleinen Betrieben des Einzelhandels, z.B. Boutiquen oder Kioske, haben meist nicht ausreichend Umsatz, um Vollzeitkräfte mit samt den durchaus hohen Lohnnebenkosten zu finanzieren. Hierauf haben sich auch Kassenhersteller eingestellt. In der Entwicklung von Kassen, Registrierkassen, Kassensystemen und Netzwerkkassen mit entsprechender Kassensoftware haben sie für alle Geräte auf einfache Bedienbarkeit großen Wert gelegt. So ist es auch möglich, dass Minijobber, die mit geringer Stundenzahl arbeiten, leicht den Umgang mit der jeweiligen Kasse erlernen können und sich diese Kenntnisse auch merken können. So kann mit einer einmaligen Einarbeitung an Kassensystem oder Registrierkasse gewährleistet werden, dass die Erfassung der Verkäufe laufend korrekt erfolgt. Da ist es dann nebensächlich, welche Kasse in welchem Einzelhandelsbetrieb zum Einsatz kommt. Eine Registrierkasse ist sicher für die kleinen und kleinsten Betriebe des Handels ausreichend. Denn der Aufwand der Buchhaltung ist gering genug, dass er auch manuell erfolgen und über einen separaten Computer erledigt werden kann. Registrierkassen sind durchaus in der Lage, die bargeldlose Zahlung zu unterstützen. Hierzu kann ein Kartenlesegerät angeschlossen werden, nachdem Verhandlungen mit der Bank des Vertrauens erfolgreich waren. Den Kunden ist es eher nicht ganz so wichtig, was eine Kasse außer des Kassierens noch leisten kann. An der Kasse möchte der Kunde seinen Einkauf zahlen und allenfalls noch einen Beleg bekommen.
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