PostHeaderIcon Kasse anders definiert

Nun habe ich mich ja schon in verschiedensten Testen über , und geäußert. Dass es hier ebenso verschiedene Einsatzmöglichkeiten gibt, auch das wäre es eventuell einen weiteren Text wert. Aber hier möchte ich den Begriff von ganz anderer Seite betrachten. So gibt es zum Beispiel auch im öffentlich-rechtlichen Bereich. Hier handelt es sich um die Stadtkasse, Gemeindekasse oder auch die Kreiskasse. Diese Einrichtungen sind Ämter von Verwaltungen und treten in aller Regel als Einheit auf. In aller Regel sind diese Einrichtungen aufgeteilt in die jeweilige Buchhaltung und die Vollstreckung. Der Bereich Buchhaltung der (Stadt-) verwaltet sämtliche Zahlungsvorgänge dieser Behörde und der gesamten Verwaltung. Auch Fälligkeiten einzelner Zahlungen und auch Ratenzahlungen werden hier überwacht. Die meistens den angegliederte Vollstreckungsabteilung treiben Forderungen ein, dazu stehen ihnen öffentlich-rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. In aller Regel werden vor dem persönlichen Erscheinen des Vollstreckungsmitarbeiters wird die Forderung durch das Mahnverfahren eingefordert. Soviel zu den öffentlichen , die den kommunalen Verwaltungen angegliedert sind. Viele Betriebe oder auch einzelne Abteilungen haben eine sogenannte Büro- Geburtstags- oder Kaffee- . Hieraus werden Dinge bezahlt, die die Mitarbeiter für ihre Gruppenveranstaltungen selber ausgeben wollen. Jeder Mitarbeiter gibt je nach Absprache in regelmäßigen Abständen abgesprochene Beträge in diese . Hiervon können dann Geburtstagsgeschenke aus dem Kollegenkreis, Kaffee für den Kollegenkreis und andere Dinge bezahlt werden, die den jeweiligen Kollegenkreis betrifft. Neben all diesen gibt es aber auch noch die betriebliche Porto- . Diese wird mit Geld von Barabhebungen von Bankkonten bestückt, um Briefmarken in kleineren Mengen oder auch in der betrieblich üblichen Menge besorgen zu können. Auch ist es möglich, dass Mitarbeiter einzelne Marken der Portokasse sozusagen abkaufen. Die betriebliche Handkasse ist ähnlich der Portokasse, nur mit größeren Beträgen bestückt. Hieraus können kleinere Baranschaffungen getätigt werden. Wenn Mitarbeiter für kleinere Mengen Betriebsmittel in Vorleistung gegangen sind, kann ihnen der Betrag aus der Hand erstattet werden. Als weniger greifbar aber in manchem Betrieb doch vorhanden kann man die Schwarz- bezeichnen. Hierunter sind Gelder zu verstehen, die nicht ordentlich versteuert sind oder aus nicht ganz legalen Geschäften stammen. Diese Gelder sind in aller Regel auch ohne Beleg und nicht in der Buchhaltung zu finden. Dass diese Art natürlich die unschönste darstellt, ist klar. Ich finde sowieso, dass von diesen Machenschaften jeder die Finger lassen sollte.

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