Artikel-Schlagworte: „Registrierkasse“

PostHeaderIcon leichte Bedienbarkeit von Kassen

Ein großer deutscher Einzelhandelsverband will auf enge Zusammenarbeit mit einem Versicherer und einem Verein für geringfügig Beschäftigte setzen. Der Verein und der Versicherer kooperieren bereits und haben sich das Ziel erarbeitet, Minijobbern und Teilzeitkräften einen durchdachten und geordneten Zugang für staatlich geförderte Alters-Zusatzversorgungen zu ermöglichen. Dies soll durch ein normiertes Versorgungskonzept in Verbindung mit den Versicherungsprodukten des Versicherers ermöglicht werden. Dadurch steht eine Zusatzrente zur Verfügung, wovon der Minijobber ebenso profitieren soll wie der Arbeitgeber auch. Die Chance auf eine ausreichende Rente soll mit der Zusammenarbeit der drei Institutionen zur Struktur einer verbesserten Altersvorsorge beitragen, die für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (also Minijobber und Teilzeitkräfte) im Einzelhandel zum Tragen kommt. Teilzeitmitarbeiter kommen bislang über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus bisher nur sehr geringe Versorgungsaussichten. Und sie wissen oft nicht, wie diese Situation verbessert werden kann. Dabei können auch Minijobber hohe staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen, nutzen dies aber zu selten. Zwar sind sogenannte 400-Euro-Jobs und Teilzeitanstellungen bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern gleichermaßen beliebt. Aber diese Beschäftigungsform lässt nicht immer die Möglichkeit zu, ausreichend für die Rente vorzusorgen. Aber wie gesagt: durch das entwickelte Konzept soll dies geändert werden. Dann ist es aus Sicht von Arbeitnehmern auch wieder attraktiv, in Teilzeit zu arbeiten. Denn die Aussicht auf eine ausreichende Rente ist ein wesentlicher Faktor für die Entscheidung, in welchem Zeit- und Einkommensumfang gearbeitet wird. Besonders der Einzelhandel hat sich eine gute Existenz durch Mitarbeiter in Minijobs aufgebaut. Denn hier fallen weniger Lohnnebenkosten an, die dann für mehr Personal, ebenfalls als Minijobber, investiert werden können. So gesehen ist eine Beschäftigung in Teilzeit auch so zu betrachten, dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Gerade in kleinen Betrieben des Einzelhandels, z.B. Boutiquen oder Kioske, haben meist nicht ausreichend Umsatz, um Vollzeitkräfte mit samt den durchaus hohen Lohnnebenkosten zu finanzieren. Hierauf haben sich auch Kassenhersteller eingestellt. In der Entwicklung von , , Kassensystemen und Netzwerkkassen mit entsprechender Kassensoftware haben sie für alle Geräte auf einfache Bedienbarkeit großen Wert gelegt. So ist es auch möglich, dass Minijobber, die mit geringer Stundenzahl arbeiten, leicht den Umgang mit der jeweiligen erlernen können und sich diese Kenntnisse auch merken können. So kann mit einer einmaligen Einarbeitung an Kassensystem oder gewährleistet werden, dass die Erfassung der Verkäufe laufend korrekt erfolgt. Da ist es dann nebensächlich, welche in welchem Einzelhandelsbetrieb zum Einsatz kommt. Eine ist sicher für die kleinen und kleinsten Betriebe des Handels ausreichend. Denn der Aufwand der Buchhaltung ist gering genug, dass er auch manuell erfolgen und über einen separaten Computer erledigt werden kann. Registrierkassen sind durchaus in der Lage, die bargeldlose Zahlung zu unterstützen. Hierzu kann ein Kartenlesegerät angeschlossen werden, nachdem Verhandlungen mit der Bank des Vertrauens erfolgreich waren. Den Kunden ist es eher nicht ganz so wichtig, was eine Kasse außer des Kassierens noch leisten kann. An der möchte der Kunde seinen Einkauf zahlen und allenfalls noch einen Beleg bekommen.

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PostHeaderIcon Kasse anders definiert

Nun habe ich mich ja schon in verschiedensten Testen über , und geäußert. Dass es hier ebenso verschiedene Einsatzmöglichkeiten gibt, auch das wäre es eventuell einen weiteren Text wert. Aber hier möchte ich den Begriff von ganz anderer Seite betrachten. So gibt es zum Beispiel auch im öffentlich-rechtlichen Bereich. Hier handelt es sich um die Stadtkasse, Gemeindekasse oder auch die Kreiskasse. Diese Einrichtungen sind Ämter von Verwaltungen und treten in aller Regel als Einheit auf. In aller Regel sind diese Einrichtungen aufgeteilt in die jeweilige Buchhaltung und die Vollstreckung. Der Bereich Buchhaltung der (Stadt-) verwaltet sämtliche Zahlungsvorgänge dieser Behörde und der gesamten Verwaltung. Auch Fälligkeiten einzelner Zahlungen und auch Ratenzahlungen werden hier überwacht. Die meistens den angegliederte Vollstreckungsabteilung treiben Forderungen ein, dazu stehen ihnen öffentlich-rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. In aller Regel werden vor dem persönlichen Erscheinen des Vollstreckungsmitarbeiters wird die Forderung durch das Mahnverfahren eingefordert. Soviel zu den öffentlichen , die den kommunalen Verwaltungen angegliedert sind. Viele Betriebe oder auch einzelne Abteilungen haben eine sogenannte Büro- Geburtstags- oder Kaffee- . Hieraus werden Dinge bezahlt, die die Mitarbeiter für ihre Gruppenveranstaltungen selber ausgeben wollen. Jeder Mitarbeiter gibt je nach Absprache in regelmäßigen Abständen abgesprochene Beträge in diese . Hiervon können dann Geburtstagsgeschenke aus dem Kollegenkreis, Kaffee für den Kollegenkreis und andere Dinge bezahlt werden, die den jeweiligen Kollegenkreis betrifft. Neben all diesen gibt es aber auch noch die betriebliche Porto- . Diese wird mit Geld von Barabhebungen von Bankkonten bestückt, um Briefmarken in kleineren Mengen oder auch in der betrieblich üblichen Menge besorgen zu können. Auch ist es möglich, dass Mitarbeiter einzelne Marken der Portokasse sozusagen abkaufen. Die betriebliche Handkasse ist ähnlich der Portokasse, nur mit größeren Beträgen bestückt. Hieraus können kleinere Baranschaffungen getätigt werden. Wenn Mitarbeiter für kleinere Mengen Betriebsmittel in Vorleistung gegangen sind, kann ihnen der Betrag aus der Hand erstattet werden. Als weniger greifbar aber in manchem Betrieb doch vorhanden kann man die Schwarz- bezeichnen. Hierunter sind Gelder zu verstehen, die nicht ordentlich versteuert sind oder aus nicht ganz legalen Geschäften stammen. Diese Gelder sind in aller Regel auch ohne Beleg und nicht in der Buchhaltung zu finden. Dass diese Art natürlich die unschönste darstellt, ist klar. Ich finde sowieso, dass von diesen Machenschaften jeder die Finger lassen sollte.

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PostHeaderIcon Dekoration im Textilhandel

Dekoration ist ein anderer Begriff für Ausschmückung, Schmücken, Verzierung und so weiter. In Hotel, Gastronomie und Einzelhandel ist die Dekoration besonders wichtig. Wenn ich zum Beispiel eine neue Jeans kaufen gehe, finde ich es ansprechender und freundlicher, wenn im Geschäft die Textilien thematisch sortiert präsentiert werden und auch zwischen den Ständern und an anderen Gelegenheiten Dekoartikel das Erscheinungsbild verschönern. Das Schaufenster kann in Abständen neu dekoriert werden. Auch die Lichtverhältnisse im Geschäft – insbesondere bei Bekleidung – ist sehr wichtig. Kaltes Licht ist unfreundlich und schreckt die Kunden ab. Sie kommen gar nicht erst ins Geschäft herein oder kommen zu keinem nächsten Einkauf. Warmes Licht ist einladend, doch ist auch auf die möglichst optimale Ausleuchtung der Räume zu achten. Denn wenn ein Teil falsch oder gar nicht ausgeleuchtet ist, wird die hier platzierte Ware nicht beachtet und mutiert zum Ladenhüter. Das lässt natürlich nicht die klingeln. Denn nicht verkaufte Artikel sind totes Kapital. Also sollte die Dekoration eines Textilgeschäftes optimiert werden. Die schlichte Präsentation ohne Schnickschnack lässt Kunden ausbleiben. Neben der guten Beleuchtung ist aber auch andere Dekoration wichtig. Wenn zum Beispiel auch Blusen zum Sortiment gehören, können im Nahbereich dieser Platzierung auch Broschen und Schals angeboten werden. Oder in der Fensterdekoration können neben Blusen weitere Schmuckstücke dekoriert werden. Außerdem können kleinere Schmuckstücke in ausgewählter kleiner Anzahl im Bereich der dekoriert werden. Aber nicht nur die Dekoration der Waren an sich muss thematisch stimmig sein. Um die Kunden zu locken ist es auch sinnvoll, der Jahreszeit oder anderen Themen entsprechend Dekorationen zu nutzen. So bietet es sich an, zu Weihnachten einige entsprechende Dekoartikel zu platzieren. Im Schaufenster könnte zwischen den angebotenen Textilien ein kleines beleuchtetes Weihnachtsbäumchen stehen, auf dem tresen kann ein hübsches Gesteck mit einer Kerze stehen. Zu anderen Jahreszeiten und Gelegenheiten können entsprechende Dekoartikel genutzt werden. Doch sollte diese Deko im Geschäft nicht von den eigentlichen Angeboten ablenken. Denn überladene Dekoaktionen schrecken die Kunden wiederum ab. Das wird sich dann in der abendlichen Abrechnung der wiederspiegeln. Zuviel Dekoration bremst aus. Da hat es dann wenig Sinn, wenn der Geschäftsinhaber vielleicht gerade investiert hat – möglicherweise in ein neues Kassensystem. Dieses muss in einem kleinen Textilfachgeschäft nicht das ausführlichste sein. Eine Registrierkasse, woran für die bargeldlose Zahlungsweise noch ein Kartenlesegerät angeschlossen ist, reicht wahrscheinlich aus. Je größer aber die Verkaufsfläche ist, umso umfangreicher sollte auch die vorhandene sein. Denn in einem großen Textilgeschäft gibt es spezielle Abteilungen, thematisch gegliedert z. B. in Hosen, Oberteile, Jacken, Damen- und Herrenbekleidung. Da ist es sehr sinnvoll, wenn die Kassen jeder Abteilung nicht nur mit der Buchhaltung sondern auch untereinander vernetzt sind. Denn im Prinzip wäre es ein leichtes, wenn in jeder Abteilung auch Artikel aus anderen Abteilungen bezahlt werden können. Und mit der Vernetzung der untereinander kann dann der Verkauf aus jeder Abteilung von jeder aus verbucht werden.

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PostHeaderIcon Arbeitsplätze sichern

Die Krise hängt derzeit wie das allseits bekannte Schwert des Damokles über uns. Aber ist diese Krise wirklich eine so große Bedrohung? Ich denke nicht. Zumindest lässt sich diese Bedrohung teilweise vermeiden. Wenn nur genügend Unternehmer genau zu dieser Zeit mutig genug sind, geplante oder tatsächlich nötige Investitionen zu tätigen, dürfte das in der Tat zumindest Arbeitsplätze sichern. Das wiederum sorgt dafür, dass die Zahl derer die arbeitslos sind nicht steigt. Wäre das nicht ein riesiger Erfolg an sich? Ich denke schon! Investition ist aber nicht gleich Investition. Sicher ist es sehr wichtig, zum Beispiel in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter zu investieren. Denn qualifizierte Mitarbeiter können Kunden besser beraten, die anliegenden Aufgaben schneller erledigen und auch die Arbeitsabläufe optimieren. Die Qualifizierung der Mitarbeiter würde  auch dafür sorgen, dass auf dem Bildungssektor Arbeitsplätze erhalten bleiben. Arbeitsplatzsicherung ist aber auch gegeben, wenn ein Unternehmen seine Anlagenwerte regelmäßig instand halten würde. So sollten beispielsweise regelmäßig Hotelzimmer renoviert werden. Welcher Gast mag sich schon in einem Raum aufhalten, wo die Möbelbezugsstoffen auf dem Sessel abgewetzt oder die Gardinen von Motten zerfressen sind? Ebenso dürfte es sich für den Einzelhändler lohnen, regelmäßig die Räume zu renovieren und zu verändern, die mit Publikumsverkehr frequentiert sind. Denn der Kunde kommt sicher lieber wieder zum Einkaufen, wenn das Geschäft nicht nur sauber und ordentlich eingeräumt ist, sondern eben auch dann, wenn auch gelegentlich die Regale erneuert oder die Wandfarben verändert werden. Auch branchenübergreifend würden hier Arbeitsplätze wenigstens gesichert. Denn wenn Renovierungsaufträge zum Beispiel an den benachbarten Malerbetrieb oder den Möbeltischler aus dem Nachbarort gehen, werden regional Arbeitsplätze erhalten. Ebenso kann es beim Lebensmittelhändler geschehen, indem er speziell seine Frischwaren von regionalen Erzeugern bezieht. So kann er Frische garantiert bekommen und durch kurze Lieferwege zusätzlich Kosten sparen. Doch alles Investieren hilft nichts, wenn bei Unternehmen mit täglich wiederkehrenden Bargeschäften eine veraltete Kasse nicht in der Lage ist, die nötigsten Vorgaben zu speichern. Aktuell wird vom Gesetzgeber erwartet, dass eine Kasse dem Kunden einen Beleg erstellen kann der folgendes beinhaltet: Name und Anschrift des Händlers, Datum des Bargeschäftes, Einzelauflistung aller Artikel, Auflistung alle Einzel- und Gesamtpreise sowie den Gesamtnettopreis, den Gesamtbruttopreis und den Gesamtumsatzsteuerbetrag. Ebenso muss das Kassensystem dahingehend in der Lage sein, eine fortlaufende Bonrolle mit selbigen Daten zu bedrucken. Diese Bonrolle dient bei der täglichen Abrechnung der als Beleg für die getätigten Bargeschäfte. Diese –rolle ist als Beleg den Finanzbehörden gegenüber gültig. Zusätzlich können betriebseigene Journale mit den täglichen Umsätzen beschriftet werden. Alles muss aber zwingend übereinstimmen. Differenzen sind nachweis- und belegpflichtig. Und wenn ein vorhandenes nicht in der Lage ist, die nötigen Belege zu erstellen dürfte es aller höchste Zeit sein, in neue zu investieren. Und da die Hersteller von Kassensystemen laufend ihre Forschung und Entwicklung fortführen dürfte es auch sicher sein, dass man als Kunde dort , und erwerben kann, die den aktuellen gesetzlichen Forderungen entsprechen. Also dürften auch hier branchenübergreifend Arbeitsplätze gesichert sein, wenn Unternehmer mit Bargeschäften in investieren.

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